Mindestausbildung

Allgemeines

Die Mindestausbildung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von jeder/jedem angehenden Fahrlehrer In und FahrschullehrerIn gemacht werden.
Grundsätzlich ist die Mindestausbildung in der Gesamtausbildung integriert und ist nur für diejenigen zu berücksichtigen, die keinen Gesamtkurs in einer FahrlehrerInausbildungsstätte besuchen.
FahrlehrerInnen benötigen die Seminare Berufsrecht und Pädagogik I, FahrschullehrerInnen benötigen zusätzlich das Seminar Pädagogik II.

 

Berufsrecht

Seminardauer: 1 Tag, 10 Einheiten jeweils von 8.30 - 17.30 Uhr
Seminarkosten: € 189,--
Seminarinhalt: Rechte und Pflichten als ArbeitnehmerIn und Rechte und Pflichten als ArbeitgeberIn in kollektivvertraglicher Hinsicht.

 

Pädagogik I:

Seminardauer: 1 Tag, 10 Einheiten jeweils von 8.30 - 17.30 Uhr
Seminarkosten: € 189,--
Seminarinhalt: Pädagogische und psychologische Grundprinzipien in der Erwachsenenbildung speziell für FahrlehrerIn und FahrschullehrerIn.

 

Pädagogik II:

Seminardauer: 1 1/2 Tage, 15 Einheiten (1. Tag von 15.00 - 18.30 Uhr und 2. Tag von 8.30 - 17.30 Uhr)
Seminarkosten: € 276,--
Seminarinhalt: Pädagogische und psychologische Grundprinzipien in der Erwachsenenbildung speziell für FahrschullehrerInnen.

 

Allgemeine Rechtskunde:

Seminardauer: 1 Tag, 10 Einheiten jeweils von 8.30 - 17.30 Uhr
Seminarkosten: € 189,--
Seminarinhalt: Grundzüge des Verwaltungs- und Verfassungsrechtes.

 

 

 


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Manuela Göbl 07242 77900