Fahrlehrerausbildung

Voraussetzung:

Besitz eines Führerscheines seit mindestens 3 Jahren der angestrebten Klasse/n.

Praxisnachweis:
Es müssen 3 Jahre Fahrpraxis nachgewiesen werden. Ausnahme: 1 Jahr Fahrpraxis und 1 Praxisseminar je Klasse gem. § 109 Abs. 1 lit. g KFG. Praxisnachweise werden von der Zulassungsbehörde für Zeiträume der Zulassung eines eigenen KFZ ausgestellt (Kfz-Versicherungsbestätigung, Zulassungskopie). Bei beruflicher Tätigkeit als KraftfahrerIn ist eine entsprechende Bestätigung des Dienstgebers vorzulegen. Vorsicht bei Bestätigungen durch Privatpersonen (Freunde, Familienangehörige) - die Anerkennung solcher Bestätigungen ist fraglich, werden nur anerkannt, wenn ein gemeinsamer Wohnsitz besteht. Es ist jedenfalls für jede im Antrag bezeichnete Führerscheinklasse ein Praxisnachweis beizubringen.

Vertrauenswürdigkeit im Sinne des KFG (keine gerichtlichen Vorstrafen, keine groben Verwaltungsübertretungen z.B. Radarstrafen, Entzug der Lenkerberechtigung, usw.

Kursbesuch, Pflichtengegenstände und Mindestanwesenheit werden an die Landesregierung weitergeleitet.

Erfolgreiche Ablegung einer schriftlichen und mündlichen sowie der praktischen Prüfung.

 

Für das Ansuchen wird benötigt:

  • Fotokopie der Geburtsurkunde
  • Fotokopie des Führerscheins
  • Praxisnachweis/e für die angestrebte/n Klasse/n
  • 2 Passbilder
  •  

Ansuchen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat oder eventuell Bundespolizeidirektion) um Zulassung zur FahrlehrerInprüfung wird von uns in Ihrem Namen gestellt; die Gebühren für Ansuchen/Beilagen werden von der Behörde bescheidmässig vorgegeben.

 

Kurszeiten und Dauer:

Wochenendkurse (Oktober bis Mai) Freitag und Samstag jeweils von 8.30 bis 17.00 Uhr, fallweise auch wochentags lt. Stundenplan.
Mindestens 300 Einheiten (für FahrlehrerIn Klasse B), jedoch abhängig von den angestrebten Klassen.

Kursunterlagen sind nicht im Preis inbegriffen. Die Kursunterlagen und ihr Preis sind abhängig von der/n angestrebten Klasse/n.

 

Preise:

Kurse:

Grundkurs € 530,-
Basiskurs € 1.115,-
Erweiterungskurs auf weitere Klassen (Voraussetzung: Berufsrecht + Pädagogik I) € 1.022,-
Prüfungsspezialtraining € 290,-

 

Zusatzkurse:

Zusatzkurs A € 354,-
Zusatzkurs C € 412,-
Zusatzkurs D € 354,-
Zusatzkurs E € 258,-
Zusatzkurs F € 354,-

 

Praktische Lehrpläne (sofern kein/e FahrlehrerIn):

Praktischer Lehrplan Klasse B € 622,-
Praktischer Lehrplan Klasse A (mit eigenem Motorrad) € 469,-
Praktischer Lehrplan Klasse CE € 748,-

 

Lehrplanseminare: Praxisersatz gem. § 109 Abs. 1 lit. g KFG Voraussetzung: Teilnahmenachweis am Praktischen Lehrplan notwendig (Zertifikat):

Klasse A (mit eigenem Motorrad); 2 Tage, 16 Einheiten, inkl. Fahrsicherheitstraining € 530,-
Klasse C, C1, D, C+E, C1+E, D+E; 3 Tage, 24 Einheiten € 1.225,-
Klasse EzB (eigene Fahrzeugkombination erforderlich; 1 Tag, 8 Einheiten € 359,-

Achtung: MindestteilnehmerInnenanzahl! Einzelunterricht auf Wunsch, Preis auf Anfrage

 

Wiederholungstarife:

Wiederholungskurs inkl. Prüfungsvorführung €  385,-

 

Gebühren:

Prüfungsvorführung  €   95,-
Prüfungsantritt je Klasse FahrlehrerIn  €   79,-
Prüfungsantritt je Klasse ErgänzerIn  €   50,-
Online-Einrichtegebühr Multimedia-Kit  € 100,-

 


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Manuela Göbl 07242 77900